Meldung in ZEIT.de vom 1.1.12:
Der CSU-Vorsitzende Seehofer fordert eine Debatte
über die Rente mit 67. Bevor das Renteneintrittsalter erhöht werde,
müssten sich die Job-Chancen für Ältere verbessern.
© Frank Leonhardt/dpa
Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer in München
Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Horst Seehofer stellt die Rente mit 67 in Frage, falls sich die Situation für ältere ArbeitnehmerInnen auf dem Arbeitsmarkt
nicht rasch ändert. "Die Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer
über 50 in Deutschland müssen spürbar verbessert werden", sagte Seehofer
in der Bild am Sonntag. Sonst werde die Verlängerung der Lebensarbeitszeit zur faktischen Rentenkürzung. Das bisher Erreichte genüge nicht.
"Wenn sich das nicht ändert, werden wir über diese Frage eine breite
öffentliche Debatte führen müssen. Mit mir ist eine massenhafte
Rentenkürzung nicht zu machen", sagte Seehofer. Der Wirtschaft drohte er
mit gesetzlichen Schritten, falls Unternehmen kurzfristige
Arbeitsverhältnisse unverhältnismäßig nutzten. "Alle Regierungen in den
letzten 20 Jahren in Deutschland haben befristete Arbeitsverträge und Minijobs
als begrenztes Mittel zur Flexibilität akzeptiert." Sie seien aber in
vielen Fällen der Regelfall geworden. "Das müssen wir wieder ändern",
forderte der CSU-Chef.
Das Gesetz zur Rente mit 67 tritt zu Jahresbeginn in Kraft. Es sieht
vor, dass sich das reguläre Renteneintrittsalter pro Jahr zunächst um
einen Monat nach hinten schiebt, ab 2024 sind es dann pro Jahr zwei
Monate. Ab dem Jahr 2031 liegt der Renteneintritt dann bei vollen 67
Jahren.
Quelle: ZEIT.de (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-01/seehofer-rente-67)
Anmerkung:
Mich empört die Hartnäckigkeit, mit der nicht nur die Politik, sondern
auch die Medien bewusst verschweigen, dass es für diskriminierte
Menschen, also auch für die wegen ihres Alters nicht eingestellten, sehr
wohl eine effektive Möglichkeit der Gegenwehr gibt: Nämlich das seit
2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Danach haben
diskriminierende ArbeitgeberInnen - a. - Schadensersatz zu zahlen (z.B.
das durch die Nichteinstellung entgangene Gehalt bis zum
Renteneintritt), und - b. - auch Schmerzensgeld in empfindlicher Höhe -
"abschreckend und wirksam" (EU-Richtlinien).
Die KlägerInnen müssen die Diskriminierung NICHT beweisen, sondern nur Indizien vorlegen, die die Diskriminierung als wahrscheinlich erscheinen lassen, z.B., dass die betreffende Branche keine/nur wenige Ältere beschäftigt: WEHRT EUCH ALSO!
Merke: Wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Die KlägerInnen müssen die Diskriminierung NICHT beweisen, sondern nur Indizien vorlegen, die die Diskriminierung als wahrscheinlich erscheinen lassen, z.B., dass die betreffende Branche keine/nur wenige Ältere beschäftigt: WEHRT EUCH ALSO!
Merke: Wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Sie müssen es selbst tun - aber nicht allein!
In besonders diesem Sinne wünscht ein kämpferisches Jahr 2012
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