Dienstag, 3. Januar 2012

Seehofer: "Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer über 50 müssen verbessert werden", : Ach ja? Und warum verschweigen dann alle die Gegenwehrmöglichkeiten des AGG?!

Meldung in ZEIT.de vom 1.1.12:


Der CSU-Vorsitzende Seehofer fordert eine Debatte über die Rente mit 67. Bevor das Renteneintrittsalter erhöht werde, müssten sich die Job-Chancen für Ältere verbessern.

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer in München

Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Horst Seehofer stellt die Rente mit 67 in Frage, falls sich die Situation für ältere ArbeitnehmerInnen  auf dem Arbeitsmarkt nicht rasch ändert. "Die Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer über 50 in Deutschland müssen spürbar verbessert werden", sagte Seehofer in der Bild am Sonntag. Sonst werde die Verlängerung der Lebensarbeitszeit zur faktischen Rentenkürzung. Das bisher Erreichte genüge nicht.

"Wenn sich das nicht ändert, werden wir über diese Frage eine breite öffentliche Debatte führen müssen. Mit mir ist eine massenhafte Rentenkürzung nicht zu machen", sagte Seehofer. Der Wirtschaft drohte er mit gesetzlichen Schritten, falls Unternehmen kurzfristige Arbeitsverhältnisse unverhältnismäßig nutzten. "Alle Regierungen in den letzten 20 Jahren in Deutschland haben befristete Arbeitsverträge und Minijobs als begrenztes Mittel zur Flexibilität akzeptiert." Sie seien aber in vielen Fällen der Regelfall geworden. "Das müssen wir wieder ändern", forderte der CSU-Chef.

Das Gesetz zur Rente mit 67 tritt zu Jahresbeginn in Kraft. Es sieht vor, dass sich das reguläre Renteneintrittsalter pro Jahr zunächst um einen Monat nach hinten schiebt, ab 2024 sind es dann pro Jahr zwei Monate. Ab dem Jahr 2031 liegt der Renteneintritt dann bei vollen 67 Jahren.
 Quelle: ZEIT.de (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-01/seehofer-rente-67)

Anmerkung:
Mich empört die Hartnäckigkeit, mit der nicht nur die Politik, sondern auch die Medien bewusst verschweigen, dass es für diskriminierte Menschen, also auch für die wegen ihres Alters nicht eingestellten, sehr wohl eine effektive Möglichkeit der Gegenwehr gibt: Nämlich das seit 2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Danach haben diskriminierende ArbeitgeberInnen - a. - Schadensersatz zu zahlen (z.B. das durch die Nichteinstellung entgangene Gehalt bis zum Renteneintritt), und - b. - auch Schmerzensgeld in empfindlicher Höhe - "abschreckend und wirksam" (EU-Richtlinien).
Die KlägerInnen müssen die Diskriminierung NICHT beweisen, sondern nur Indizien vorlegen, die die Diskriminierung als wahrscheinlich erscheinen lassen, z.B., dass die betreffende Branche keine/nur wenige Ältere beschäftigt: WEHRT EUCH ALSO!
Merke: Wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren! 
Sie müssen es selbst tun - aber nicht allein!
In besonders diesem Sinne wünscht ein kämpferisches Jahr 2012